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Stichwort English Beschreibung
Vertragsverlängerung, stillschweigende (Mietrecht) tacit renewal of a contract (law of tenancy) Hat der Vermieter den Mietvertrag gekündigt und zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus, kann es zu einer stillschweigenden Vertragsverlängerung kommen. Diese kommt zu Stande, wenn keiner der Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen dem anderen mitteilt, dass er den Vertrag beenden will.

Rechtlich geht man dann davon aus, dass beide Parteien durch ihr Verhalten ihren Willen bekundet haben, am bisherigen Vertrag festzuhalten.

Der Mieter kann dann - gegen Weiterzahlung der vertragsgemäßen Miete plus Betriebskosten - in der Wohnung bleiben.

Wichtig: Die zweiwöchige Frist beginnt für den Mieter mit dem Ende der Kündigungsfrist. Für den Vermieter jedoch beginnt sie erst zu dem Zeitpunkt, an dem er vom Verbleiben des Mieters in der Wohnung erfährt.

Der Vermieter hat drei Möglichkeiten, die Verlängerung zu verhindern:
  • Er widerspricht der stillschweigenden Vertragsverlängerung schriftlich innerhalb von zwei Wochen.
  • Er widerspricht vorsorglich schon im Kündigungsschreiben.
  • Er schließt die stillschweigende Verlängerung von vornherein im Mietvertrag aus.


Die gesetzliche Regelung findet sich in § 545 BGB.